Entwicklung und Betrieb von Online -Diensten und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Otmar Baur
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.10.1997 zuletzt geändert am 18.06.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2002 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 695,41 EUR auf 26.260 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.10.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 So.
Beschluss Bl. 32 SB; neue Satzung Bl. 37 SB;
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.12.2015 (Az. 1501 IN 3710/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.03.2016 (Az. 1501 IN 3710/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.06.2024 (Az. 1501 IN 3710/15) nach Abhalten des Schlusstermins und Schlussverteilung aufgehoben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.