Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Es wird den Vorstandsmitgl. hiermit gestattet, als Vertr. d. Vereins i. Namen d. Vereins mit sich im eigenen Namen o. als Vertr. e. Dritten Rechtsgesch. vorzunehmen. Diese Rechtsgesch. bedürfen jedoch d. einstimm. Zustimmung aller Vorstandsmitgl. § 181 BGB findet somit in diesem Fall keine Anwendung. Die Vertretungsm. d. Vorstands i.i.d. Weise beschränkt, dass Rechtsgesch. im Wert von über DM 5000,-- d. Zustimmung aller Vorstandsmitgl. bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Kiening
München
Vorstand
Marc Raymund Wilkins
München
Vorstand
Stefan Groß
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.04.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.08.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 So.
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