Handelsregister · HRB 772527
Chronologischer Auszug
King´s Palace Rottweil GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) King´s Palace Rottweil GmbH b) Rottweil Geschäftsanschrift: Königstraße 49/1, 78628 Rottweil c) Der Betrieb von Restaurants, Cafés und/oder Bistros sowie die Erbringung von gastronomischen Service- und Dienstleistungen einschließlich Catering nebst In- und Außerhaus-Verkauf von Speisen, sonstigen Lebensmitteln, Getränken und Merchandisingprodukten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Hu, Shaoxiang, Rottweil, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2019. | a) 29.01.2020 Boßler-Büche | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 08.02.2021 (2 IN 134/20) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 15.02.2021 Frankenberger | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 15.04.2021 (2 IN 134/20) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 15.04.2021 (2 IN 134/20) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 09.08.2021 Frankenberger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.