Handelsregister · HRB 203649

Chronologischer Auszug

Kindeswohl-Berlin gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kindeswohl-Berlin gemeinnützige
GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Zepernicker Straße 2, Haus 13,
13125 Berlin

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist: die Förderung der
Jugendhilfe; die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des
Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und
ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung des Schutzes von Ehe und
Familie. Der Satzungszweck wird
realisiert durch: stationär: die sozialpädagogische, gesundheitliche und wirtschaftliche Betreuung
von sozial benachteiligten, seelisch und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen, die Förderung der Erziehungskompetenz
von Eltern mit dem Ziel der Rückführung ins Elternhaus. Ist eine
Rückführung nicht möglich, sollen die Kinder auf ein Leben in einer anderen Familie vorbereitet
oder ihnen bis zu ihrer Verselbständigung ein Leben in einer der
Kindeswohl-Berlin gemeinnützige
GmbH betreuten Wohnform angeboten werden; ambulant: anknüpfend an die Ressourcen der Kindeseltern die Erziehungskompetenz schrittweise zu erhöhen und
die Entwicklungsbedingungen für
die Kinder in der Herkunftsfamilie
verbessern, präventiv: den Aufbau von niedrigschwelligen Angeboten im Sozialraum zur Verhinderung von Benachteiligungen
zu betreiben. Führen von Projekten und Angeboten zur Prävention
(vor stationärer Unterbringung),
Intervention und Nachbetreuung
hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher, Angebote an Eltern
und Kinder/Jugendliche von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII.
Die Hilfen werden ambulant und
stationär angeboten. Grundlagen
bieten der Leistungskatalog des
Berliner Rahmenvertrages und
der Rahmenvertrag des Landesjugendamtes von Brandenburg. Für
jede Leistung wird ein Kostensatz
mit den Landesjugendämtern ausgehandelt, der den einweisenden
Jugendämtern zur Kenntnis gegeben wird. Art und Umfang der
Hilfe zur Erziehung richten sich
nach dem erzieherischen Bedarf
im Einzelfall und wird durch die
öffentliche Jugendhilfe bestimmt.
Angebote der Eingliederungshilfe nach § 53 f. SGB XII, Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe, in deren Auftrag der Verein
tätig wird und im Rahmen der individuellen Hilfeplanung rechenschaftspflichtig ist, Eltern sollen
zu mehr Erziehungskompetenz
und zur Lebensbewältigung mit
ihren Kindern im Alltag befähigt
werden; dabei wird im sozialen
Umfeld des Kindes/Jugendlichen
gearbeitet mit dem Ziel der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie,
wobei Eltern und Kinder umfassend an der Hilfeplanung und deren Umsetzung zu beteiligen sind;
Ausbau von Angeboten der berufsbezogenen Jugendsozialarbeit.
25.200,00 EURa)
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

b)
Geschäftsführer:
1.
Ferjani, Susanne, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
2.
Kluge, Vera, *XX.XX.XXXX, Panketal

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
3.
Dr. Korduan, Roswitha, *XX.XX.XXXX,
Panketal
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
22.10.2018

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch formwechselnde Umwandlung der Kindeswohl-Berlin e.V.
mit Sitz in Berlin (Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg, VR 23329
B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.10.2018.
a)
05.02.2019
Dr. Lehmann
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Kluge, Vera

Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Dr. Korduan, Roswitha
a)
12.01.2021
Schuricht-Salein
3a)
Kindeswohl-Berlin gGmbH

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist: die Förderung der
Jugendhilfe; die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des
Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und
ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung des Schutzes von Ehe und
Familie. Der Satzungszweck wird
realisiert durch: stationär: die sozialpädagogische, gesundheitliche und wirtschaftliche Betreuung
von sozial benachteiligten, seelisch und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen; die Förderung der Erziehungskompetenz
von Eltern mit dem Ziel der Rückführung ins Elternhaus. Ist eine
Rückführung nicht möglich, sollen die Kinder auf ein Leben in einer anderen Familie vorbereitet
oder ihnen bis zu ihrer Verselbständigung ein Leben in einer von
der Kindeswohl-Berlin gGmbH
betreuten Wohnform angeboten
werden; ambulant: anknüpfend
an die Ressourcen der Kindeseltern die Erziehungskompetenz
schrittweise zu erhöhen und die
Entwicklungsbedingungen für die
Kinder in der Herkunftsfamilie zu
verbessern; präventiv: den Aufbau von niedrigschwelligen Angeboten im Sozialraum zur Verhinderung von Benachteiligungen
zu betreiben. Führen von Projekten und Angeboten zur Prävention
(vor stationärer Unterbringung),
Intervention und Nachbetreuung
hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher; Angebote an Eltern
und Kinder/Jugendliche von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII.
Die Hilfen werden ambulant und
stationär angeboten. Grundlagen
bieten der Leistungskatalog des
Berliner Rahmenvertrages und
der Rahmenvertrag des Landesjugendamtes von Brandenburg. Für
jede Leistung wird ein Kostensatz
mit den Landesjugendämtern ausgehandelt, der den einweisenden
Jugendämtern zur Kenntnis gegeben wird. Art und Umfang der
Hilfe zur Erziehung richten sich
nach dem erzieherischen Bedarf
im Einzelfall und wird durch die
öffentliche Jugendhilfe bestimmt;
Angebote der Eingliederungshilfe nach § 53 f. SGB XII; Angebote an Eltern und Kinder/Jugendliche von Hilfen nach SGB IX Bundesteilhabegesetz; Kooperation
mit der öffentlichen Jugendhilfe, in deren Auftrag der Träger tätig wird und im Rahmen der individuellen Hilfeplanung rechenschaftspflichtig ist; Eltern sollen
zu mehr Erziehungskompetenz
und zur Lebensbewältigung mit
ihren Kindern im Alltag befähigt
werden; dabei wird im sozialen
Umfeld des Kindes/ Jugendlichen
gearbeitet mit dem Ziel der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie,
wobei Eltern und Kinder umfassend an der Hilfeplanung und deren Umsetzung zu beteiligen sind;
Ausbau von Angeboten der berufsbezogenen Jugendsozialarbeit.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2021
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) sowie § 3 (Stammkapital), §
8 (Gesellschafterversammlung) und
§ 9 (Gesellschafterbeschlüsse).
a)
22.01.2021
Becker
4a)
Die Eintragung betreffend Nr. 3
ist von Amts wegen berichtigt und
wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2021
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) sowie § 3 (Stammkapital), §
7 (Beirat), § 8 (Gesellschafterversammlung) und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse).
a)
05.02.2021
Dr. Andrzejewski
5a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Geschäftsanteile) und §
9 (Gesellschafterbeschlüsse).
a)
03.03.2022
Berge

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.