Kinderverein Nidderau e.V. - Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nidderau
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1270
Gericht
Amtsgericht Hanau
Letzte Eintragung
30.08.2024
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Philipp
Nidderau
Vorstand
Simone Studebaker
Nidderau
Vorstand
Susanne Preidel
Wöllstadt
Vorstand
Lenka Walerianczyk
Nidderau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von drei Vorstandsmitgliedern.
Tag der ersten Eintragung: 14.06.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 5
Anmeldung Bl. 122
Anmeldung Blatt 131 ff
Anmeldung Blatt 147 ff
Anmeldung Blatt 159
Anmeldung Bl. 178 ff
Anmeldung Bl. 189 ff
Anmeldung Bl. 201 ff
Anmeldung Bl. 214 ff
Anmeldung Blatt 237 ff.
Anmeldung Blatt 245 ff. d.A.
Anmeldung Blatt 274 der Akte
Anmeldung Blatt 289 der Akte
Fall 16
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Anmeldung Blatt 313 der Akte. Fall 17.
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Fall 26
Fall 27
Fall 29
Satzung
Satzung vom 30.04.1991
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2004 hat die Änderung der §§ 7 (Mitgliederversammlung) und 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1, 3, 4, 8 und 10 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Geschäftsjahr), 3 (Selbstlosigkeit), 4 (Finanzierung), 5 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand) und 9 (Beiträge) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Finanzierung der Aufgaben), 5 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9 (Gebühren und Beiträge), 12 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.