Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.
Satzung Blatt 190 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 23.04.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
Neufassung der Satzung Bl. 221 ff. d. A.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Neufassung der Satzung Blatt 281 ff. der Akten
Fall 9
Fall 10
Neufassung der Satzung Blatt 24 - 28 der Akten
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Satzung
Satzung vom 20.02.1975
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2007 hat die Änderung der Satzung durch Einfügen eines § 3 (Selbstlosigkeit), wodurch sich die nachfolgenden §§ verschieben und in § 5 (Beiträge), § 6 (Geldmittel), der Anlage zu § 10 (Vorstand) und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vereinsvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), in § 2 (Zweck des Vereins), in § 3 (Selbstlosigkeit) und in § 12 (Auflösung des Vereins) unter gleichzeitiger Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.08.2018 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 13 (Besonderheiten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.