Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist die Vorsitzenden, stellvertretende Vorsitzende und die Schatzmeisterin je mit Einzelvertretungsbefugnis. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesens sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme des Stellvertretenden Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Herbert Heinzelmann
Trochtelfingen
Vorstand
Uta Schneider
Eningen unter Achalm
Vorstand
Simone Maria Meyer
Eningen unter Achalm
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 23.05.1991 zuletzt geändert am 11.08.1993
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 04.10.1991
Satzung: Sonderband Blatt 5 - 9, 26 - 28
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