Handelsregister · HRB 747339

Chronologischer Auszug

Kinderschutzbund Wiesloch gGmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kinderschutzbund Wiesloch gGmbH

b)
Wiesloch
Geschäftsanschrift:
Westliche Zufahrt 6, 69168 Wiesloch

c)
Die Gesellschaft ist im Sinne des § 52 Abs.
2 Abgabenordnung tätig und verfolgt selbst
unmittelbar die Förderung der Jugendhilfe.
Sie setzt sich ein für

a) die Verwirklichung der im Grundgesetz
verankerten Rechte für Kinder und
Jugendliche und die Umsetzung des UN-
Übereinkommens über die Rechte des
Kindes,
b) die Verwirklichung einer kinder- und
jugendfreundlichen Gesellschaft,
c) die Förderung der geistigen,
psychischen, sozialen und körperlichen
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen;
dabei werden die unterschiedlichen
geschlechtsspezifischen
Lebenssituationen von Kindern und
Jugendlichen besonders berücksichtigt,
d) den Schutz der Kinder und Jugendlichen
vor Ausgrenzung, Diskriminierung und
Gewalt jeder Art,
e) soziale Gerechtigkeit für alle Kinder und
Jugendlichen,
f) eine dem Entwicklungsstand von Kindern
und Jugendlichen angemessene
Beteiligung bei allen Entscheidungen,
Planungen und Maßnahmen, die sie
betreffen,
g) die Förderung und Erhaltung einer kindund jugendgerechten Umwelt,
h) kinder- und jugendfreundliches Handeln
der einzelnen Menschen und aller
gesellschaftlicher Gruppen.

(2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck
insbesondere durch folgende Maßnahmen
im Kreis Wiesloch und im südlichen Rhein-
Neckar-Kreis - die den Gegenstand des
Unternehmens
der Gesellschaft bilden-, in dem sie:

a) Einrichtungen und Projekte der Kinderund Jugendhilfe errichtet und betreibt,
b) Maßnahmen zum Schutz gefährdeter
Kinder und Jugendlicher ergreift oder
veranlasst, vorbeugend aufklärt und berät,
c) unmittelbar oder durch den Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
betriebenen Einrichtungen und Projekten
Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke
der Förderung der Partizipation von Kindern
und Jugendlichen von diesen selbständig
und eigenverantwortlich eingesetzt und
verwaltet werden,
d) mit anderen in Wiesloch und Umgebung
tätigen, ebenfalls gemeinnützigen
Körperschaften und Körperschaften des
öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele
verfolgen, zusammenarbeitet und kinderund jugendfreundliche Initiativen fördert,
e) die öffentliche Meinung und das soziale
Klima durch ihre Öffentlichkeitsarbeit
beeinflusst,
f) Politik und Verwaltung zu kinder- und
jugendfreundlichen Entscheidungen anregt
und bei der Planung und Durchsetzung
solcher Entscheidungen berät,
g) verantwortliches Handeln der Wirtschaft
und der Medien gegenüber Kindern und
Jugendlichen einfordert,
h) Informationsmaterial und Publikationen
erstellt, herausgibt und vertreibt,
i) Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen
und Kongresse durchführt,
j Mittel für die Verwirklichung der
Vereinszwecke und die Förderung
besonderer Aktivitäten
einwirbt,
k) Kooperationsleistungen im Sinne des §
57 Abs. 3 AO an die Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
erbringt. Kooperationsleistung ist die
Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten,
I) Kooperationsleistungen im Sinne des§ 57
Abs. 3 AO von der Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
empfängt. Kooperationsleistung ist die
pädagogische Leitung und die
Qualitätssicherung.

(3) Die Gesellschaft darf ihren
Satzungszweck auch durch Hilfspersonen
(§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), und durch das
Halten von Beteiligungen an
steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften (§
57 Abs. 4AO) verwirklichen. Sie ist
berechtigt, Mitgliedschaften in Vereinen und
Verbänden einzugehen, Gesellschaften zu
gründen und sich an solchen zu beteiligen.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der
Gesellschaft besteht nicht.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Wittkowski, Robert, St. Leon-Rot, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2023.
a)
22.05.2023
Bertram
2c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
Die Gesellschaft ist im Sinne des § 52 Abs.
2 Abgabenordnung tätig und verfolgt selbst
unmittelbar die Förderung der Jugendhilfe.
Sie setzt sich ein für

a) die Verwirklichung der im Grundgesetz
verankerten Rechte für Kinder und
Jugendliche und die Umsetzung des UN-
Übereinkommens über die Rechte des
Kindes,
b) die Verwirklichung einer kinder- und
jugendfreundlichen Gesellschaft,
c) die Förderung der geistigen,
psychischen, sozialen und körperlichen
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen;
dabei werden die unterschiedlichen
geschlechtsspezifischen
Lebenssituationen von Kindern und
Jugendlichen besonders berücksichtigt,
d) den Schutz der Kinder und Jugendlichen
vor Ausgrenzung, Diskriminierung und
Gewalt jeder Art,
e) soziale Gerechtigkeit für alle Kinder und
Jugendlichen,
f) eine dem Entwicklungsstand von Kindern
und Jugendlichen angemessene
Beteiligung bei allen Entscheidungen,
Planungen und Maßnahmen, die sie
betreffen,
g) die Förderung und Erhaltung einer kindund jugendgerechten Umwelt,
h) kinder- und jugendfreundliches Handeln
der einzelnen Menschen und aller
gesellschaftlicher Gruppen.

(2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck
insbesondere durch folgende Maßnahmen
im Kreis Wiesloch und im südlichen Rhein-
Neckar-Kreis - die den Gegenstand des
Unternehmens
der Gesellschaft bilden-, in dem sie:

a) Einrichtungen und Projekte der Kinderund Jugendhilfe errichtet und betreibt,
b) Maßnahmen zum Schutz gefährdeter
Kinder und Jugendlicher ergreift oder
veranlasst, vorbeugend aufklärt und berät,
c) unmittelbar oder durch den Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
betriebenen Einrichtungen und Projekten
Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke
der Förderung der Partizipation von Kindern
und Jugendlichen von diesen selbständig
und eigenverantwortlich eingesetzt und
verwaltet werden,
d) mit anderen in Wiesloch und Umgebung
tätigen, ebenfalls gemeinnützigen
Körperschaften und Körperschaften des
öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele
verfolgen, zusammenarbeitet und kinderund jugendfreundliche Initiativen fördert,
e) die öffentliche Meinung und das soziale
Klima durch ihre Öffentlichkeitsarbeit
beeinflusst,
f) Politik und Verwaltung zu kinder- und
jugendfreundlichen Entscheidungen anregt
und bei der Planung und Durchsetzung
solcher Entscheidungen berät,
g) verantwortliches Handeln der Wirtschaft
und der Medien gegenüber Kindern und
Jugendlichen einfordert,
h) Informationsmaterial und Publikationen
erstellt, herausgibt und vertreibt,
i) Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen
und Kongresse durchführt,
j) Mittel für die Verwirklichung der
Vereinszwecke und die Förderung
besonderer Aktivitäten
einwirbt,
k) Kooperationsleistungen im Sinne des §
57 Abs. 3 AO an die Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
erbringt. Kooperationsleistung ist die
Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten,
I) Kooperationsleistungen im Sinne des§ 57
Abs. 3 AO von der Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
empfängt. Kooperationsleistung ist die
pädagogische Leitung und die
Qualitätssicherung.

(3) Die Gesellschaft darf ihren
Satzungszweck auch durch Hilfspersonen
(§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), und durch das
Halten von Beteiligungen an
steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften (§
57 Abs. 4AO) verwirklichen. Sie ist
berechtigt, Mitgliedschaften in Vereinen und
Verbänden einzugehen, Gesellschaften zu
gründen und sich an solchen zu beteiligen.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der
Gesellschaft besteht nicht.
a)
06.07.2023
Bertram
3b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wiedemann, Bernd Herbert Rudolf, Wiesloch,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wittkowski, Robert, St. Leon-Rot, *XX.XX.XXXX
a)
04.10.2023
Vatter
426.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr) und § 5 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur
Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des
Vermögens des "Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband
Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch
(Amtsgericht Mannheim VR 350336) auf 26.000,00 EUR im
Wege der Ausgliederung erhöht.

b)
Der Verein "Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband
Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch
(Amtsgericht Mannheim VR 350336) hat im Wege der
Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 28.07.2023 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
22.06.2023 und 28.07.2023 einen Teil seines Vermögens auf
die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert
(Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst
mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes
des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht
eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
18.10.2023
Vatter
5b)
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes
des übertragenden Rechtsträgers "Deutscher
Kinderschutzbund, Kreisverband Wiesloch und südlicher
Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim
VR 350336) am 24.10.2023 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2
UmwG von Amts wegen eingetragen.
a)
05.12.2023
Vatter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.