Handelsregister · HRB 747339
Chronologischer Auszug
Kinderschutzbund Wiesloch gGmbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kinderschutzbund Wiesloch gGmbH b) Wiesloch Geschäftsanschrift: Westliche Zufahrt 6, 69168 Wiesloch c) Die Gesellschaft ist im Sinne des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung tätig und verfolgt selbst unmittelbar die Förderung der Jugendhilfe. Sie setzt sich ein für a) die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN- Übereinkommens über die Rechte des Kindes, b) die Verwirklichung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft, c) die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen; dabei werden die unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigt, d) den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art, e) soziale Gerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, f) eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessene Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, g) die Förderung und Erhaltung einer kindund jugendgerechten Umwelt, h) kinder- und jugendfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen im Kreis Wiesloch und im südlichen Rhein- Neckar-Kreis - die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden-, in dem sie: a) Einrichtungen und Projekte der Kinderund Jugendhilfe errichtet und betreibt, b) Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher ergreift oder veranlasst, vorbeugend aufklärt und berät, c) unmittelbar oder durch den Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. betriebenen Einrichtungen und Projekten Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen von diesen selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt und verwaltet werden, d) mit anderen in Wiesloch und Umgebung tätigen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele verfolgen, zusammenarbeitet und kinderund jugendfreundliche Initiativen fördert, e) die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch ihre Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst, f) Politik und Verwaltung zu kinder- und jugendfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät, g) verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber Kindern und Jugendlichen einfordert, h) Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt, i) Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchführt, j Mittel für die Verwirklichung der Vereinszwecke und die Förderung besonderer Aktivitäten einwirbt, k) Kooperationsleistungen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO an die Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. erbringt. Kooperationsleistung ist die Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten, I) Kooperationsleistungen im Sinne des§ 57 Abs. 3 AO von der Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. empfängt. Kooperationsleistung ist die pädagogische Leitung und die Qualitätssicherung. (3) Die Gesellschaft darf ihren Satzungszweck auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), und durch das Halten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften (§ 57 Abs. 4AO) verwirklichen. Sie ist berechtigt, Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden einzugehen, Gesellschaften zu gründen und sich an solchen zu beteiligen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Wittkowski, Robert, St. Leon-Rot, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2023. | a) 22.05.2023 Bertram | |
| 2 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Gesellschaft ist im Sinne des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung tätig und verfolgt selbst unmittelbar die Förderung der Jugendhilfe. Sie setzt sich ein für a) die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN- Übereinkommens über die Rechte des Kindes, b) die Verwirklichung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft, c) die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen; dabei werden die unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigt, d) den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art, e) soziale Gerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, f) eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessene Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, g) die Förderung und Erhaltung einer kindund jugendgerechten Umwelt, h) kinder- und jugendfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen im Kreis Wiesloch und im südlichen Rhein- Neckar-Kreis - die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden-, in dem sie: a) Einrichtungen und Projekte der Kinderund Jugendhilfe errichtet und betreibt, b) Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher ergreift oder veranlasst, vorbeugend aufklärt und berät, c) unmittelbar oder durch den Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. betriebenen Einrichtungen und Projekten Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen von diesen selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt und verwaltet werden, d) mit anderen in Wiesloch und Umgebung tätigen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele verfolgen, zusammenarbeitet und kinderund jugendfreundliche Initiativen fördert, e) die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch ihre Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst, f) Politik und Verwaltung zu kinder- und jugendfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät, g) verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber Kindern und Jugendlichen einfordert, h) Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt, i) Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchführt, j) Mittel für die Verwirklichung der Vereinszwecke und die Förderung besonderer Aktivitäten einwirbt, k) Kooperationsleistungen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO an die Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. erbringt. Kooperationsleistung ist die Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten, I) Kooperationsleistungen im Sinne des§ 57 Abs. 3 AO von der Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. empfängt. Kooperationsleistung ist die pädagogische Leitung und die Qualitätssicherung. (3) Die Gesellschaft darf ihren Satzungszweck auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), und durch das Halten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften (§ 57 Abs. 4AO) verwirklichen. Sie ist berechtigt, Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden einzugehen, Gesellschaften zu gründen und sich an solchen zu beteiligen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht. | a) 06.07.2023 Bertram | ||||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Wiedemann, Bernd Herbert Rudolf, Wiesloch, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittkowski, Robert, St. Leon-Rot, *XX.XX.XXXX | a) 04.10.2023 Vatter | ||||
| 4 | 26.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des "Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim VR 350336) auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. b) Der Verein "Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim VR 350336) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2023 und 28.07.2023 einen Teil seines Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 18.10.2023 Vatter | |||
| 5 | b) Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim VR 350336) am 24.10.2023 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. | a) 05.12.2023 Vatter |
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