Handelsregister · VR 1336

Chronologischer Auszug

Kindernothilfe · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kindernothilfe

b)
Duisburg
a)
Zum Vorstand gehören:
Vorsitzender, sein Stellvertreter, ggf. ein weiteres
Vorstandsmitglied.
Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.
Für den Ankauf, Verkauf und Belastung von
Grundvermögen sowie die Aufnahme von Darlehen ist
die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich.

b)
Vorsitzender:
Dr. Thiesbonenkamp, Jürgen, Duisburg, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Heringer, Rolf Robert Helmut, Kaufmann, Duisburg
weiteres Vorstandsmitglied:
Roller, Dietmar, Goch, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 12.12.1960, zuletzt geändert am 13.05.2000.
a)
22.07.2005
Müller

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.04.1961
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
09.08.2005
Schumacher

b)
Satzungsänderung Blatt 38 ff.
der Akten
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 Ziffer 2
(Mitgliederversammlung), § 7.1 (Verwaltungsrat) und § 7.2 (Verwaltungsrat) beschlossen.
a)
12.09.2008
Schumacher

b)
Beschluss Blatt 51 ff der Akten
4a)
Zum Vorstand gehören:
Vorsitzender, sein Stellvertreter, ggf. ein weiteres
Vorstandsmitglied.

Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.
Für den Ankauf, Verkauf und Belastung von
Grundvermögen, mit Ausnahme des Verkaufs und der
Belastung von solchem Grundvermögen, das aus einem
Erbfall oder einer Schenkung stammt,
sowie für die Aufnahme von Darlehen
ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
07.10.2010
Ganswindt

b)
Satzung Blatt 18 ff des
Sonderbandes
5b)
Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Roller, Dietmar, Goch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2011 hat eine Präambel zur Satzung beschlossen.
a)
06.09.2011
Schumacher

b)
Satzung Blatt 29 ff. des
Sonderbandes
6b)
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Dehn, Christoph, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2012
Schumacher
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Verwaltungsrat) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
26.09.2012
Schumacher

b)
Satzung Blatt 66 - 72 des
Sonderbandes
8b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Heringer, Rolf Robert Helmut, Kaufmann, Duisburg

Geändert, nunmehr
stellvertretender Vorsitzender:
Dehn, Christoph, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
20.02.2014
Ganswindt
9b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Thiesbonenkamp, Jürgen, Duisburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzende:
Weidemann, Katrin, München, *XX.XX.XXXX
a)
15.07.2014
Ganswindt
10b)
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Borchardt, Jürgen, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2014
Schumacher
11a)
Zum Vorstand gehören:
Vorsitzender, bis zu zwei Stellvertreter.

Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

Für den Ankauf, Verkauf und Belastung von
Grundvermögen, mit Ausnahme des Verkaufs und der
Belastung von solchem Grundvermögen, das aus einem
Erbfall oder einer Schenkung stammt,
sowie für die Aufnahme von Darlehen
ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich.

b)
Nach Umbenennung des Vorstandsamtes nunmehr
Stellvertreter:
Borchardt, Jürgen, Wuppertal, *XX.XX.XXXX

Nach Umbenennung des Vorstandsamtes nunmehr
Stellvertreter:
Dehn, Christoph, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Verwaltungsrat), § 8 (Vorstand) und § 9 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins)
beschlossen.
a)
08.09.2016
Schumacher

b)
Satzung Blatt 105 - 116 des
Sonderbandes
12b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Dehn, Christoph, Duisburg, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Stellvertreter:
Montag, Carsten Sven, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2018
Schumacher
13a)
Zum Vorstand gehören:
Vorsitzender, bis zu zwei Stellvertreter.

Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind
hinsichtlich Rechtsgeschäften mit anderen Nicht-
Regierungs-Organisationen und anderen
gemeinnützigen Organisationen berechtigt mit sich als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Für den Ankauf, Verkauf und Belastung von
Grundvermögen, mit Ausnahme des Verkaufs und der
Belastung von solchem Grundvermögen, das aus einem
Erbfall oder einer Schenkung stammt,
sowie für die Aufnahme von Darlehen
ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich.
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.06.2018 ist die Satzung des Vereins
vollständig neu gefasst worden.
a)
08.10.2018
Schumacher

b)
Satzung Blatt 155-160 des
Sonderbandes
14a)
Der Vorstand hat am 27.03.2019 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins)
beschlossen.
a)
14.11.2019
Schumacher

b)
Satzung Blatt 173-179 des
Sonderbandes
15a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Mitgliederversammlung), sowie in § 7 (Verwaltungsrat) beschlossen.
a)
04.01.2024
Schumacher

b)
Satzung Blatt 225 - 233 des
Sonderbandes
16b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Borchardt, Jürgen, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
a)
03.12.2024
Schumacher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.