Handelsregister · VR 1336
Chronologischer Auszug
Kindernothilfe · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kindernothilfe b) Duisburg | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, sein Stellvertreter, ggf. ein weiteres Vorstandsmitglied. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für den Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundvermögen sowie die Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. b) Vorsitzender: Dr. Thiesbonenkamp, Jürgen, Duisburg, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Heringer, Rolf Robert Helmut, Kaufmann, Duisburg weiteres Vorstandsmitglied: Roller, Dietmar, Goch, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 12.12.1960, zuletzt geändert am 13.05.2000. | a) 22.07.2005 Müller b) Tag der ersten Eintragung: 14.04.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 09.08.2005 Schumacher b) Satzungsänderung Blatt 38 ff. der Akten | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 Ziffer 2 (Mitgliederversammlung), § 7.1 (Verwaltungsrat) und § 7.2 (Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 12.09.2008 Schumacher b) Beschluss Blatt 51 ff der Akten | ||
| 4 | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, sein Stellvertreter, ggf. ein weiteres Vorstandsmitglied. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für den Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundvermögen, mit Ausnahme des Verkaufs und der Belastung von solchem Grundvermögen, das aus einem Erbfall oder einer Schenkung stammt, sowie für die Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 07.10.2010 Ganswindt b) Satzung Blatt 18 ff des Sonderbandes | |
| 5 | b) Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied: Roller, Dietmar, Goch, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2011 hat eine Präambel zur Satzung beschlossen. | a) 06.09.2011 Schumacher b) Satzung Blatt 29 ff. des Sonderbandes | |
| 6 | b) Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Dehn, Christoph, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 16.03.2012 Schumacher | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Verwaltungsrat) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 26.09.2012 Schumacher b) Satzung Blatt 66 - 72 des Sonderbandes | ||
| 8 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Heringer, Rolf Robert Helmut, Kaufmann, Duisburg Geändert, nunmehr stellvertretender Vorsitzender: Dehn, Christoph, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2014 Ganswindt | ||
| 9 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Dr. Thiesbonenkamp, Jürgen, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende: Weidemann, Katrin, München, *XX.XX.XXXX | a) 15.07.2014 Ganswindt | ||
| 10 | b) Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Borchardt, Jürgen, Wuppertal, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2014 Schumacher | ||
| 11 | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, bis zu zwei Stellvertreter. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für den Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundvermögen, mit Ausnahme des Verkaufs und der Belastung von solchem Grundvermögen, das aus einem Erbfall oder einer Schenkung stammt, sowie für die Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. b) Nach Umbenennung des Vorstandsamtes nunmehr Stellvertreter: Borchardt, Jürgen, Wuppertal, *XX.XX.XXXX Nach Umbenennung des Vorstandsamtes nunmehr Stellvertreter: Dehn, Christoph, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Verwaltungsrat), § 8 (Vorstand) und § 9 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 08.09.2016 Schumacher b) Satzung Blatt 105 - 116 des Sonderbandes | |
| 12 | b) Nicht mehr Stellvertreter: Dehn, Christoph, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Montag, Carsten Sven, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2018 Schumacher | ||
| 13 | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, bis zu zwei Stellvertreter. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind hinsichtlich Rechtsgeschäften mit anderen Nicht- Regierungs-Organisationen und anderen gemeinnützigen Organisationen berechtigt mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für den Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundvermögen, mit Ausnahme des Verkaufs und der Belastung von solchem Grundvermögen, das aus einem Erbfall oder einer Schenkung stammt, sowie für die Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. | a) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.06.2018 ist die Satzung des Vereins vollständig neu gefasst worden. | a) 08.10.2018 Schumacher b) Satzung Blatt 155-160 des Sonderbandes | |
| 14 | a) Der Vorstand hat am 27.03.2019 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 14.11.2019 Schumacher b) Satzung Blatt 173-179 des Sonderbandes | ||
| 15 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung), sowie in § 7 (Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 04.01.2024 Schumacher b) Satzung Blatt 225 - 233 des Sonderbandes | ||
| 16 | b) Nicht mehr Stellvertreter: Borchardt, Jürgen, Wuppertal, *XX.XX.XXXX | a) 03.12.2024 Schumacher |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.