Handelsregister · VR 2751
Chronologischer Auszug
Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. b) Münster | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzende: Wietholt, Gertrud Maria, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Adam, Clemens, Münster, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 16.04.1985 zuletzt geändert am 19.11.1999 | a) 03.03.2005 Wendt b) Tag der ersten Eintragung: 05.08.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2005. |
| 2 | b) Nicht mehr stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Adam, Clemens, Münster, *XX.XX.XXXX stellv. Vorsitzender: Jansen, Bernhard, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2007 Ahlers-Zumhasch | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2003 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 5 (Organe des Vereins), § 6 (Die Mitgliederversammlung), § 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 10 (Der Vorstand) sowie die Aufnahme als § 11 (Aufsichtsrat) und § als 12 (Zuständigkeit des Aufsichtsrates) bezeichneten neuen Satzungsbestimmungen beschlossen. Der bisherige § 11 (Der Beirat) ist nunmehr § 13; der bisherige § 12 (Ausschüsse) ist nunmehr § 14; der bisherige § 13 (Einnahmen) ist nunmehr § 15. Die bisherigen §§ 14-18 sind nunmehr §§ 15-20 der Satzung. Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2003 hat weiterhin die inhaltiche Änderung §§ Der Beirat, Rechnungsprüfung, Anfall des Vereinsvermögens bei Auflösung und Inkrafttreten beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung) sowie § 10 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 04.04.2011 Ahlers-Zumhasch b) Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.06.2003 Bl. 85-92 d.A.; Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.03.2008 Bl. 140 - 142 d.A. | ||
| 4 | a) 04.06.2013 Ahlers-Zumhasch b) Satzung Bl. 152-159 d.A. | |||
| 5 | b) Nicht mehr stellv. Vorsitzender: Jansen, Bernhard, Münster, *XX.XX.XXXX Von Amts wegen eingetragen: Nach Berichtigung des Wohnorts, weiterhin Vorsitzende: Wietholt, Gertrud Maria, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 29.12.2016 Ahlers-Zumhasch | ||
| 6 | b) Vorstand: Schelten, Susanne, Münster, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schelten, Ulf, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 28.12.2017 Ahlers-Zumhasch | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 18 (Anfall des Vereinsvemögens) beschlossen. | a) 28.03.2019 Langen b) Protokoll Bl. 197/198 d.A. Satzung Bl. 200-205 d.A. | ||
| 8 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Nicht mehr Vorstand: Schelten, Susanne, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Schelten, Ulf, Münster, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2021 hat die Änderung der Satzung dahingehend beschlossen, dass § 2 (Zweck) und § 3 (Gemeinnützigkeit) in einem neuen § 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit) zusammen- und neu gefasst wurden. Die Nummerierung der folgenden Satzungsbestimmungen ändert sich entsprechend. Des Weiteren wurde eine Änderung in § 9 (bisher § 10, Vorstand) beschlossen. § 19 (Inkrafttreten) wurde ersatzlos gestrichen. | a) 13.05.2022 Wendt b) Beschluss Bl. 212 ff d.A. vollständiger Wortlaut der Satzung Bl. 232 ff d.A. | |
| 9 | b) Nicht mehr Vorsitzende: Wietholt, Gertrud Maria, Münster, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzende: Wietholt, Katharina, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 09.11.2022 Wendt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.