Handelsregister · VR 6922

Chronologischer Auszug

Kinderladen Knulp e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kinderladen Knulp

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Wolf, Ines, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Balau, Uta, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 15.02.1982.
Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 20.06.2003.
a)
25.10.2006
König
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 4-8
Beschluss Bl. 20,
28, 75, 95
2b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:
1. Wolf, Ines

Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:
2. Balau, Uta
zweite Vorsitzende:
3.
Dörr, Jenni, *XX.XX.XXXX, Berlin

erste Vorsitzende:
4.
Lehmann, Patricia, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.11.2015
Müller
3a)
Kinderladen Knulp e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende:

3. Dörr, Jenni

Vorstandsmitglied:

5.
Smentek, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 4:
Vorstandsmitglied:

Lehmann, Patricia, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
18.06.2018
Tritthart
b)
Satzung Bl.
121-123
Beschluss Bl.
119-120/132

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.