Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für den Abschluss und die Kündigung von Arbeits- und Mietverträgen bedarf es eines zustimmenden Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Holger Nahrstaedt
Berlin
274
Ramona Fischer
Berlin
274
Sebastian Uhlig
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2021-08-26
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