Handelsregister · VR 200542
Chronologischer Auszug
Kinderkrippe Schneckenhaus e.V. · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kinderkrippe Schneckenhaus e.V. b) Nürnberg | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz sowie zur Beteiligung an Gesellschaften und zur Aufnahme von Darlehen ab 50.000,--Euro ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzende: Meyer, Katrin, Nürnberg, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Hauck, Susanne, Veitsbronn, *XX.XX.XXXX Kassier: Zeidler, Carolin, Allersberg, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.3.2008 mit Nachtrag vom 10.6.2008. | a) 27.06.2008 Bergler |
| 2 | a) Der Verein wird durch den 1. Vorstand allein sowie durch den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassier gemeinsam mit dem 1. Vorstand vertreten. Zu Rechtsgeschäften über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz sowie zur Beteiligung an Gesellschaften und zur Aufnahme von Darlehen ab 50.000,--Euro ist ein Beschlussder Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Stellvertreter: Hauck, Susanne, Veitsbronn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.08.2009 hat die Änderung der §§ 8 Abs. 3 (allgemeine Vertretunsregelung) + Abs. 11 (Vergütung und Aufwandsersatz des Vorstands) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassier. | a) 10.09.2009 Schäffer b) Protokoll Bl. 21 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.