Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Beisitzer, Schriftführer und Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam
Satzung Bl. 10-14, Eintr. Vfg. Bl. 19
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Beschluss Blatt 113-117 der Akte Satzung Blatt 123-125 der Akte
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.10.2006
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3.1 (Mitgliedschaft), § 7.1 (Mitgliederversammlung), § 8.1 und 8.3 (Vorstand), § 9.1 (Rechnungsprüfer) und § 11 (Vermögen bei Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.