Handelsregister · VR 1970

Chronologischer Auszug

Kinderhilfe Rhein-Main · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kinderhilfe Rhein-Main

b)
Oberursel (Taunus)
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer,
dem Rechner und den Beisitzern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der
beiden Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als
1.000,00 EUR ist die Vertretung durch den 1.
Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schriftführer und
den Rechner gemeinsam erforderlich.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Welzel, Georg, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Chinchankar, Brunhilde, Königstein im Taunus,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Lenkisch, Sarah, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Rechner:
Jäger, Sharareh, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Hepting, Tamara, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Krössner, Ilona, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Stauder, Yvonne, Liederbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Stein, Irene, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 21.10.2009.
a)
04.12.2009
Weil

b)
Beschluss Blatt 1 Sonderband
Satzung Blatt 2 ff Sonderband
Anmeldung Blatt 9 Sonderband
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Welzel, Georg, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Vorsitzender:
Noack, Willo, Langenselbold, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2011
Hergert

b)
Beschluss Blatt 13, 26
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.