Handelsregister · VR 3627
Historischer Auszug
Kinderherzen retten - Vereinigung zur Förderung von Herzoperationen an kranken Kindern aus dem Ausland am Universitätsklinikum Freiburg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Freiburg
i.
Br.
Vereinsregister
=n
vr
3627
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
—-
4
5
1
a)
Kinderherzen
retten
|
a)
Der
Vorstand
i.S.
des
8
26
BGB
besteht
Eingetragener
Verein.
a)
12.
September
2002
Vereinigung
zur
aus
dem
ersten
Vorsitzenden
und
dem
:
Förderung
von
Herz-
zweiten
Vorsitzenden.
Satzung
vom
18.
Juli
2002.
a2
operationen
an
Jeder
ist
einzelvertreun
j
;
gsberechtigt.
b)
Satzung
Reg.Akt.
versitätsklinikum
ITSsıTz
-
Freiburg
e.V
Dr.
Janina
Cünnen,
Münstertal,
set
geb.
20.11.1007
b)
Freiburg
i.Br.
Zweite
Vorsitzende:
Birgitt
Mauler,
geb.
Zirkel,
Denzlingen),
geb.
2.2.1955
2
b)
Birgitt
Mauler,
Denzlingen,
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
a)
21.
Februar
2005
geb.
2.2.1955
2.12.2003
ist
die
Satzung
geändert
in
8
3
(Zweck).
erıleinz
aenmid,
Ehrenkirchen,
Dr.
Janina
Cünnen
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden,
b)
Satzungsänderungs-
geb.
.
Karl-Heinz
Schmid
ist
in
den
Vorstand
gewählt.
beschl.
Reg.Akt.
S.
69
uno
EEE
EEE
EEE
EEE
Fortsetzung
Rückseite
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Amtsgericht
Freiburg
i.
Br.
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
.
9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.