Handelsregister · VR 21742

Chronologischer Auszug

Kinderhaus ADDIS e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kinderhaus Löwenherz e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister
und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist gem. § 26 Abs.
2 BGB in der Weise beschränkt, dass für die Aufnahme
von Krediten die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen ist.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Butz, Julia, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Hebben, Zewdenesh, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

3.
Brandis, Ute, *XX.XX.XXXX, Berlin
Schriftführer:

4.
Streich, Viola, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 20.11.2001. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 07.04.2003.
a)
28.08.2006
Pacholke
b)
Satzung Bl.
55-58
Beschluss Bl. 53

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Kinderhaus ADDIS e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2008 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst .
a)
15.05.2008
Müller
b)
Satzung Bl.
87-90
Beschluss Bl. 85
3b)
Nicht mehr Schriftführer:
4. Streich, Viola

Änderung zu Nr. 3:
Schriftführerin:
Brandis, Ute, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeisterin:
5.
Kriete, Ursula, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
23.03.2015
Müller
4b)
Nicht mehr Schriftführerin:
3. Brandis, Ute

Schriftführerin:
6.
Streich, Heide, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.06.2018
Tritthart
5a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten
und dem zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist gem. § 26 Abs. 2 BGB in der
Weise beschränkt, dass für die Aufnahme von Krediten
die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
einzuholen ist.

b)
Nicht mehr Schatzmeisterin:

5. Kriete, Ursula
Nicht mehr Schriftführerin:

6. Streich, Heide
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2024 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
27.11.2024
Tritthart

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.