Handelsregister · VR 15441

Registerinformationen

Kindergruppe Lengerich e.V. · Amtsgericht Steinfurt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kindergruppe Lengerich e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lengerich

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 15441
Gericht
Amtsgericht Steinfurt
Letzte Eintragung
09.12.2025
Abrufstand
23.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Anna Grave

Lienen

Vorstand

Katharina Bögel

Lengerich

Vorstand

Jonas Banse

Lengerich

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 07.01.1988 zuletzt geändert am 25.10.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck) und 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Vereinsauflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name und Sitz, Geschäftsjahr), 12 (Der Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2025 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Mitgliederversammlung), 10 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und 14 (Zuständigkeit und Haftung des Vorstands) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2025 hat die Änderung der Satzung in §§ 12 (Vorstand) und 13 (Amtsdauer Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 17.05.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Tecklenburg VR 441 getreten. Freigegeben am 13.11.2009.
  • Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 10.000,00 EUR verpflichten, für den Abschluss und die Kündigung von Dienstverträgen und die Verwendung von Spendengeldern braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  • Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen bzgl. des "e.V."-Zusatzes im Vereinsnamen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.