Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand bedarf der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius zu folgenden Handlungen: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 30.000,00 DM, c) Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 30.000,00 DM, d) Übernahme von Bürgschaften, e) Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Pfeifer
Gössenheim
Vorstand
Lisa Götz
Gössenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.02.1974 zuletzt geändert am 17.11.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.06.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 42-47 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.