Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende. Der Vorstand bedarf der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius für die folgenden Rechtsgeschäfte: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden; b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 30.000,00 DM; c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 30.000,00 DM im Einzelfall; d) die Übernahme von Bürgschaften; e) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Katharina Hinrichs
Rimpar
Vorstand
Dariusz Kruszynski
Rimpar
Vorstand
Kathrin Eckendörfer-Deues
Rimpar
Vorstand
Alwina Kahlert
Rimpar
Vorstand
Camelia Suciu
Rimpar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.03.1932 zuletzt geändert am 29.07.1997
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 43 ff So.
Protokoll Bl. 94/95 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.