Handelsregister · HRB 142568

Chronologischer Auszug

Kindergarten zur Förderung der Waldorfpädagogik Hamburg-Iserbrook gGmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kindergarten zur Förderung der
Waldorfpädagogik Hamburg-Iserbrook
gGmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Iserbrooker Weg 62, 22589 Hamburg

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der
Erziehung und Bildung. Grundlage ist die
Pädagogik Rudolf
Steiners/Waldorfpädagogik.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb eines
Kindergartens in Hamburg-Iserbrook. Der
Satzungszweck wird darüber hinaus
verwirklicht durch die Fort- und
Weiterbildung der pädagogischen
Mitarbeiter und die Förderung dieser
Bildungsaufgaben.
3. Die Gesellschaft kann andere
steuerbegünstigte Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
ideell und finanziell fördern, die im Sinne
des Gesellschaftszwecks wirken. Die
Gesellschaft erfüllt ihre Aufgabe selbst oder
durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs.
1 S. 2 AO.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
anderen steuerlich gemeinnützigen
und/oder mildtätigen Körperschaften zu
beteiligen. 5. Die Gesellschaft ist zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die dem Gegenstand des Unternehmens
dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch
andere Unternehmen gründen, erwerben
und sich an ihnen beteiligen und
Zweigniederlassungen errichten.
6. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige
Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine
Erlaubnis vorliegt.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Gesellschaft kann einzelne Geschäftsführer
für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen
Organisationen von den Beschränkungen gemäß
§ 181 BGB befreien. Für ein einzelne
Rechtsgeschäfte können die Geschäftsführer
jeweils durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Memming, Heiko, Rellingen, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016
a)
11.08.2016
Kob

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