Handelsregister · VR 16838
Chronologischer Auszug
Kindergarten Schlumpfenland e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kindergarten Schlumpfenland e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende hat jedoch Alleinvertretungsbefugnis. b) erster Vorsitzender: 1. Franke, Heiko, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Franke, Kira, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 3. Pörs, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassenwart: 4. Kassin, Karin, Strausberg | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 13.05.1996 Mit Änderung vom: 01.12.1998 b) Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2001 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 14.11.2001 der eingetragene Verein Kinderhorst e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 6850) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. | a) 26.10.2006 Tuma b) Satzung Bl. 8-14 Beschluss Bl. 24-26 Verschmelzungsvertrag Bl. 74 ff Verschmelzungsbeschluss Bl. 73 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Franke, Kira Änderung zu Nr. 3: zweiter Vorsitzender: Pörs, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführerin: 5. Franke, Edeltraut, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 15.05.2007 Erdmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.