Handelsregister · HRB 13398
Chronologischer Auszug
Kinderbetreuungsinitiative Minden gGmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kinderbetreuungsinitiative Minden gGmbH b) Minden Geschäftsanschrift: Simeonscarré 3, 32427 Minden c) Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung von Kindern, Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art, soziale Gerechtigkeit für alle Kinder, die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Scherf, Peter, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Bouza Behm, Thomas, Minden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Liquidation) beschlossen. | a) 30.01.2013 Wietfeld | |
| 2 | 37.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.000,00 EUR beschlossen. | a) 15.04.2013 Wietfeld | |||
| 3 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und § 6 (Übertragung und Belastung von Geschäftsanteilen) beschlossen. | a) 01.07.2013 Wietfeld | ||||
| 4 | c) 1.Zweck der Gesellschaft ist: - die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, - die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung von Kindern, - der Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art, - soziale Gerechtigkeit für alle Kinder, - die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, und die Weitergabe dieser Mittel zur ideellen und finanziellen Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke kann sich die Gesellschaft Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1. S. 2 AO bedienen. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass bei Bedarf im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG gezahlt werden kann. 5.Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Geselschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 17.01.2014 Dr. Funk | |||
| 5 | 55.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 18.000,00 EUR beschlossen. | a) 15.08.2018 Dr. Cornelius | |||
| 6 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Kutenhauser Straße 79, 32425 Minden | a) 29.05.2020 Droste |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.