Handelsregister · VR 2521
Chronologischer Auszug
Kinder- und Jugendsportverein Mönchengladbach · Amtsgericht Mönchengladbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kinder- und Jugendsportverein Mönchengladbach b) Mönchengladbach | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Finanzvorstand, kaufm. Leiter als Geschäftsführer, sportlicher Leiter. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende oder Finanzvorstand. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als EUR 5.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Bestellt als Vorsitzender: Dr. med. Rohr, Martin, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Rolfes, Manfred, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Finanzvorstand: Dipl. Kaufmann Elsenbruch, Frank, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dipl. Kaufmann Keinhorst, Peter, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dipl.-Sportwissenschaftlerin Grabau, Katja, Köln, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 01.03.2009. | a) 20.03.2009 Coersten |
| 2 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Finanzvorstand, kaufm. Leiter als Geschäftsführer, sportlicher Leiter. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende oder Finanzvorstand. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 3 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 11 Absatz 5 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Eine weitere Mitgliederversammlung vom 13.07.2010 hat die Satzung in § 9 Absatz 7 (Vorstand) geändert. | a) 02.08.2010 Coersten | |
| 3 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Finanzvorstand und Geschäftsführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Nicht mehr Vorstand: Dipl.-Sportwissenschaftlerin Grabau, Katja, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliedsbeiträge), 9 (Vorstand), 10 (Haupt- und Nebenamtliche Mitarbeiter) und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 22.01.2013 Schweizer | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung und Ergänzung der Satzung in §§ 3 (Steuerbegünstigung und Wesen des Vereins), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Mitgliedsbeiträge), 9 (Vorstand), 11 (Mitgliederversammlung), 13 (Satzungsänderungen) und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Eine weitere Mitgliederversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 11 Ziffer 4 beschlossen. | a) 06.08.2015 Thiel | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 ZIffer 1 (Zweck des Vereins), § 4 Ziffer 2 (Erwerb der Mitgliedschaft) sowie die Ergänzung des § 9 Ziffer 10 (Vorstand) und die Änderung in § 15 (Auflösung des Vereins) und § 16 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Ebenfalls wurde § 11 (Mitgliederversammlung) um eine neue Ziffer 3 ergänzt, wodurch sich die nachfolgenden Ziffern 4 bis 9 geändert haben. | a) 19.01.2021 Neuenhausen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.