Handelsregister · VR 2521

Chronologischer Auszug

Kinder- und Jugendsportverein Mönchengladbach · Amtsgericht Mönchengladbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kinder- und Jugendsportverein Mönchengladbach

b)
Mönchengladbach
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,
Finanzvorstand, kaufm. Leiter als Geschäftsführer,
sportlicher Leiter. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam, darunter der Vorsitzende, stellvertretende
Vorsitzende oder Finanzvorstand.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche
Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
EUR 5.000,00 die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. med. Rohr, Martin, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Rolfes, Manfred, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Finanzvorstand:
Dipl. Kaufmann Elsenbruch, Frank, Mönchengladbach,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dipl. Kaufmann Keinhorst, Peter, Mönchengladbach,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dipl.-Sportwissenschaftlerin Grabau, Katja, Köln,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 01.03.2009.
a)
20.03.2009
Coersten
2a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,
Finanzvorstand, kaufm. Leiter als Geschäftsführer,
sportlicher Leiter. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam, darunter der Vorsitzende, stellvertretende
Vorsitzende oder Finanzvorstand.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche
Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 3
(Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 11 Absatz 5 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung
des Vereins) beschlossen. Eine weitere Mitgliederversammlung vom 13.07.2010 hat die
Satzung in § 9 Absatz 7 (Vorstand) geändert.
a)
02.08.2010
Coersten
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,
Finanzvorstand und Geschäftsführer. Zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche
Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dipl.-Sportwissenschaftlerin Grabau, Katja, Köln,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliedsbeiträge), 9 (Vorstand), 10 (Haupt- und Nebenamtliche Mitarbeiter) und 15
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
22.01.2013
Schweizer
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung und Ergänzung der Satzung
in §§ 3 (Steuerbegünstigung und Wesen des Vereins), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5
(Rechte und Pflichten der Mitglieder), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7
(Mitgliedsbeiträge), 9 (Vorstand), 11 (Mitgliederversammlung), 13 (Satzungsänderungen)
und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Eine weitere Mitgliederversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 11
Ziffer 4 beschlossen.
a)
06.08.2015
Thiel
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 ZIffer 1
(Zweck des Vereins), § 4 Ziffer 2 (Erwerb der Mitgliedschaft) sowie die Ergänzung des § 9
Ziffer 10 (Vorstand) und die Änderung in § 15 (Auflösung des Vereins) und § 16
(Schlussbestimmungen) beschlossen. Ebenfalls wurde § 11 (Mitgliederversammlung) um
eine neue Ziffer 3 ergänzt, wodurch sich die nachfolgenden Ziffern 4 bis 9 geändert haben.
a)
19.01.2021
Neuenhausen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.