Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Vertreter des 1. Vorsitzenden ist der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, wobei ein Vorstandsmitglied die/der 1. Vorsitzende oder sein Vertreter sein muss. Die Vertretungsmacht ist derart beschränkt, dass zum Erwerb, zum Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Guido Kopp
Dornum
Vorstand
Michaela Zastrau
Großheide
Vorstand
Siegfried Rettcher
Norden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.05.1999.
Die Mitgliederversammlung vom 07.09.2016 hat die Änderungen der Satzung in den §§ 3 (Vereinstätigkeit), 9 (Mitgliedsbeitrag), 11 (Ausschluss der Mitglieder), 13 (Vorstand), 14 (Beschränkung des Vorstandes), 15 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.07.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 672 Amtsgericht Norden getreten. Freigegeben am 09.10.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.