Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.500,00 EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
Der Vorstand gemäß § 26 BGB ist beschlussfähig, wenn mindestens 51% seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2006.