Handelsregister · VR 201804
Chronologischer Auszug
Kinder in Deutschland schützen/sichern/stärken e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kinder in Deutschland schützen/sichern/stärken e.V. b) München | a) Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1., 2. oder 3. Vorsitzende, vertreten den Verein außergerichtlich gemeinsam. Die Vertretungsmacht des 1., 2. oder 3. Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf von Dingen oder Leistungen mit einem Gesamtauftragswert von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung der gesamten Vorstandschaft erforderlich ist. Die Vertretungsmacht des Gesamtvorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf von Dingen oder Leistungen mit einem Gesamtauftragswert von mehr als 750,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist ebenfalls erforderlich zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleichen Rechten), sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 500,00 EUR. Bei Gerichtsprozessen vertritt der erste Vorsitzende den Verein allein. b) 1. Vorsitzende: Hadler, Silvia, Geroldshausen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Ehlert, Frank, München, *XX.XX.XXXX 3. Vorsitzende: von Marshall, Celine, Erding, *XX.XX.XXXX 4. Vorsitzender: Thanner, Wolfgang Gottfried, Haar, *XX.XX.XXXX 5. Vorsitzende: Winkler, Sylvia, München, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 15.09.2007 und neu gefasst mit Beschluss vom 09.08.2008. | a) 28.08.2008 Bachinger b) Satzung Bl. 9 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.