Handelsregister · HRB 92506

Chronologischer Auszug

Kinder in Bewegung gGmbH Gemeinnützige Kindergarten-Trägergesellschaft des Berliner Sports · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kinder in Bewegung (KiB)
gGmbH Gemeinnützige Kindertages- stätten-Trägergesellschaft des
Berliner Sports

b)
Berlin

c)
Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern sowie die
Förderung von Kindern in Kindertagesstätten, Kindergärten und
Horten. Die Aufgabe umfasst die
Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und ist pädagogisch und organisatorisch an ihren
Bedürfnissen sowie denen ihrer
Familien orientiert. Kinder sollen
in ihrer
Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf
ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der
Kinder sowie auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur
Förderung von Motorik und
Sprachentwicklung.

Diese Zwecke sollen dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel, sowie von Elternund Eigenbeiträgen Kindertagesstätten betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt
und qualifiziert.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:

1.
Brandi, Heiner, *XX.XX.XXXX, Berlin

Geschäftsführer:

2.
Wille, Bernd, *XX.XX.XXXX, Schwante
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
19.11.2003 mit Änderung vom
26.02.2004.
a)
28.06.2004
Preller
b)
Tag der ersten Eintragung
20.04.2004

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Kinder in Bewegung gGmbH Gemeinnützige Kindergarten-Trägergesellschaft des Berliner Sports
c)
Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern sowie die
Förderung von Kindern in Kindergärten und Horten. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern
und ist pädagogisch und organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf
ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der
Kinder sowie auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu
gehören insbesondere Angebote
zur Förderung von Motorik und
Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter
Verwendung öffentlicher Mittel
sowie von Eltern- und Eigenbeiträgen Kindergärten betreibt und
das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), 2 (Gegenstand),
§ 5 (Gesellschafterversammlung), §
7 (Beirat) und § 11 (Liquidation).
a)
05.05.2006
Schnitker
b)
Beschluss Bl.
43-44
3b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Priesterweg 6, 10829 Berlin
a)
17.11.2010
Neuschäfer
4c)
Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern,
- die Entwicklung und das Betreiben von Kinder- und Familienzentren,
- die Förderung von Kindern in
Kindergärten und Horten,
- die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Kindererholung sowie von Farnilienbildung und Familienerholung im Sinne des § 16
SGB VIII, sowie § 21 und § 23
AG KJHG,
- die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung
von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern sowie das
Betreiben von dafür erforderlichen Ausbildungseinrichtungen
bzw. die Kooperation mit steuerbegünstigten Ausbildungseinrichtungen bzw. Körperschaften des
öffentlichen Rechts.
Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von
Kindern und ist pädagogisch und
organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt
werden. Besonderes Gewicht wird
auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der
Kinder sowie auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu
gehören insbesondere Angebote
zur Förderung von Motorik und
Sprachentwicklung.
Diese Zwecke sollen u.a. dadurch
erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel, sowie von Eltern- und
Eigenbeiträgen Kindergärten betreibt und das dafür notwendige
Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert.
Grundlagen der Gesellschaftstätigkeit bilden im Wesentlichen das
Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG), sowie dessen Ausführungsgesetz im
Land Berlin (AG KJHG), das
Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) sowie darauf basierende Ausführungsvorschriften und
Verordnungen in jeweils geltenden Fassungen im Land Berlin.
Weitere Grundlagen sind die Bildungskonzeption für die Vorschulerziehung in Berliner
Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung sowie die Rahmenvereinbarung über die
Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag).
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist gemeinnützig im Sinne der § 51 ff
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel und Erlöse der Gesellschaft
dürfen nur für die vorgenannten
Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie
erhalten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitaleinlage
zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2012
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 11
(Liquidation)
a)
21.09.2012
Schnitker
5a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) und § 5
(Gesellschafterversammlung).
a)
11.04.2022
Möschter
6c)
Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern; die Entwicklung und das Betreiben von
Kinder- und Familienzentren; die
Förderung von Kindern in Kindergärten und Horten, die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Kindererholung, wie auch von Familienbildung und Familienerholung im Sinne des § 16 SGB
VIII, § 21 und § 23 AG KJHG;
die Konzipierung, Organisation
und Durchführung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung
von staatlich anerkannten Erzieherinnen, darüber hinaus das Betreiben von dafür erforderlichen
Ausbildungseinrichtungen bzw.
die Kooperation mit steuerbegünstigten Ausbildungseinrichtungen
bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung wie auch Erziehung
von Kindern und ist pädagogisch,
dazu organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in
ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt
werden. Besonderes Gewicht wird
auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der
Kinder wie auch auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu
gehören insbesondere Angebote
zur Förderung von Motorik und
Sprachentwicklung.
Diese Zwecke sollen u.a. dadurch
erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel sowie von Eltern- und
Eigenbeiträgen Kindergärten betreibt und das dafür notwendige
Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert.
Grundlagen der Gesellschaftstätigkeit bilden im Wesentlichen das
Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Kinder- und Jugendhilfe (SGB
VIII), dessen Ausführungsgesetz
im Land Berlin (AG KJHG), das
Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) sowie darauf basierende Ausführungsvorschriften und Verordnungen in jeweils geltenden Fassungen im Land Berlin. Weitere
Grundlagen sind die Bildungskonzeption für die Vorschulerziehung
in Berliner Tageseinrichtungen
der Kinderbetreuung und die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung derTageseinrichtungen (RV
Tag).
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist gemeinnützig im Sinne der §§ 51
ff Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel und Erlöse der Gesellschaft
dürfen nur für die vorgenannten
Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr
als ihre eingezahlte Kapitaleinlage
zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.01.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand), § 5 (Gesellschafterversammlung und § 13
(Schlussbestimmungen) und insgesamt neugefasst. § 7 (Beirat) ist ersatzlos entfallen und die Nummerierung der Paragraphen entsprechend angepasst.
a)
23.01.2023
Dr. Lehmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.