Handelsregister · HRB 92506
Chronologischer Auszug
Kinder in Bewegung gGmbH Gemeinnützige Kindergarten-Trägergesellschaft des Berliner Sports · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kinder in Bewegung (KiB) gGmbH Gemeinnützige Kindertages- stätten-Trägergesellschaft des Berliner Sports b) Berlin c) Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern sowie die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und ist pädagogisch und organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder sowie auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur Förderung von Motorik und Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel, sowie von Elternund Eigenbeiträgen Kindertagesstätten betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert. | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Brandi, Heiner, *XX.XX.XXXX, Berlin Geschäftsführer: 2. Wille, Bernd, *XX.XX.XXXX, Schwante | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 19.11.2003 mit Änderung vom 26.02.2004. | a) 28.06.2004 Preller b) Tag der ersten Eintragung 20.04.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Kinder in Bewegung gGmbH Gemeinnützige Kindergarten-Trägergesellschaft des Berliner Sports c) Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern sowie die Förderung von Kindern in Kindergärten und Horten. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und ist pädagogisch und organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder sowie auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur Förderung von Motorik und Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel sowie von Eltern- und Eigenbeiträgen Kindergärten betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), 2 (Gegenstand), § 5 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Beirat) und § 11 (Liquidation). | a) 05.05.2006 Schnitker b) Beschluss Bl. 43-44 | |||
| 3 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Priesterweg 6, 10829 Berlin | a) 17.11.2010 Neuschäfer | ||||
| 4 | c) Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern, - die Entwicklung und das Betreiben von Kinder- und Familienzentren, - die Förderung von Kindern in Kindergärten und Horten, - die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Kindererholung sowie von Farnilienbildung und Familienerholung im Sinne des § 16 SGB VIII, sowie § 21 und § 23 AG KJHG, - die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern sowie das Betreiben von dafür erforderlichen Ausbildungseinrichtungen bzw. die Kooperation mit steuerbegünstigten Ausbildungseinrichtungen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und ist pädagogisch und organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder sowie auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur Förderung von Motorik und Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen u.a. dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel, sowie von Eltern- und Eigenbeiträgen Kindergärten betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert. Grundlagen der Gesellschaftstätigkeit bilden im Wesentlichen das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), sowie dessen Ausführungsgesetz im Land Berlin (AG KJHG), das Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) sowie darauf basierende Ausführungsvorschriften und Verordnungen in jeweils geltenden Fassungen im Land Berlin. Weitere Grundlagen sind die Bildungskonzeption für die Vorschulerziehung in Berliner Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung sowie die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist gemeinnützig im Sinne der § 51 ff Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel und Erlöse der Gesellschaft dürfen nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitaleinlage zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 11 (Liquidation) | a) 21.09.2012 Schnitker | |||
| 5 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) und § 5 (Gesellschafterversammlung). | a) 11.04.2022 Möschter | ||||
| 6 | c) Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern; die Entwicklung und das Betreiben von Kinder- und Familienzentren; die Förderung von Kindern in Kindergärten und Horten, die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Kindererholung, wie auch von Familienbildung und Familienerholung im Sinne des § 16 SGB VIII, § 21 und § 23 AG KJHG; die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen, darüber hinaus das Betreiben von dafür erforderlichen Ausbildungseinrichtungen bzw. die Kooperation mit steuerbegünstigten Ausbildungseinrichtungen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung wie auch Erziehung von Kindern und ist pädagogisch, dazu organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder wie auch auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur Förderung von Motorik und Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen u.a. dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel sowie von Eltern- und Eigenbeiträgen Kindergärten betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert. Grundlagen der Gesellschaftstätigkeit bilden im Wesentlichen das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), dessen Ausführungsgesetz im Land Berlin (AG KJHG), das Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) sowie darauf basierende Ausführungsvorschriften und Verordnungen in jeweils geltenden Fassungen im Land Berlin. Weitere Grundlagen sind die Bildungskonzeption für die Vorschulerziehung in Berliner Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung und die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung derTageseinrichtungen (RV Tag). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel und Erlöse der Gesellschaft dürfen nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlte Kapitaleinlage zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.01.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand), § 5 (Gesellschafterversammlung und § 13 (Schlussbestimmungen) und insgesamt neugefasst. § 7 (Beirat) ist ersatzlos entfallen und die Nummerierung der Paragraphen entsprechend angepasst. | a) 23.01.2023 Dr. Lehmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.