Kinder-, Familien- und Seniorenfreundliches Felsberg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Felsberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 3322
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Letzte Eintragung
15.07.2025
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jutta Inauen
Felsberg
Vorstand
Ute Lukas
Felsberg
Vorstand
Hilmar Löber
Felsberg
Vorstand
Heike Miedler
Melsungen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.06.1991 zuletzt geändert am 12.06.1997
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2024 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr), 2 Abs. 2 (Vereinszweck), 4 (Mitgliedschaft), 7 (Der Vorstand), 8 (Mitgliederversammlung) und 11 Abs. 2 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.06.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.
Anmeldung Blatt 124 Sonderband
Satzung Blatt 132 ff Sonderband
Anmeldung Blatt 146 der Akte
Anmeldung Blatt 187 der Akte
Anmeldung Blatt 169 der Akte
Zuname von Amts wegen berichtigt.
Anmeldung Blatt 208 - Fall 7 -
Anmeldung Blatt 221 der Akte
Fall 8
Anmeldung Blatt 247 der Akte
Anmeldung Blatt 268, 320 der Akte
Fall 10
Anmeldung Blatt 339 der Akte
Fall 11
Anmeldung Blatt 347/348 der Akte
Fall 12
Anmeldung Blatt 358 der Akte
Fall 13
Anmeldung Blatt 433 und 437 der Akte
Fall 14
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, seinem/r Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Zum An- und Verkauf von Grundstücken, der Beteiligung an Gesellschaften sowie der Darlehensaufnahme ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Anmeldung Blatt 470-473, 486-488 und 503 der Akte
Satzung Blatt 477-480 der Akte
Fall 16
Anmeldung Blatt 508 der Akte
Fall 17
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.