die Beratung von Unternehmen beim Abschluß oder der Nachverhandlung von Energielieferungs- und Telekommunikationsverträgen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Beratungsleistungen in energiewirtschaftlichen und die Telekommunikation betreffenden Fragestellungen erbringen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Haase
Leipzig
einzelvertretungsberechtigt; Prokurist(in)
Heiner Wehmeier
Bad Karlshafen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.09.2000 zuletzt geändert am 15.11.2000
Die Hauptversammlung vom 30.09.2013 mit Nachtrag vom 25.10.2013 hat die Änderung des § 1 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15.02.2024 hat die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung von 800.000,00 EUR um -700.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR sowie im Wege der Einziehung von 5.390 Aktien von 100.000,00 EUR um 5.390,00 EUR auf 94.610,00 EUR und die entsprechendene Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Die am 15.02.2024 beschlossene ordentliche Kapitalherabsetzung des Grundkapitals und die am selben Tag beschlossene weitere Kapitalherabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien sind durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Formwechsel der kilowatthandel GmbH mit dem Sitz in Leipzig (AG Leipzig HRB 14976) nach dem UmwG aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 12. September 2000.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.09.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Inhaberaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 20.000 zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist nur im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie zur Vermeidung von freien Spitzenbeträgen zulässig (Genehmigtes Kapital I).
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.10.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 380.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 380.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, die maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft beträgt, soweit der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, - zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist um bis zu 50.000 EUR eingeteilt in 50.000 Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionen, die von der Kilowatthandel AG bis zum 31.10.2005 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.11.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 75-91 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.