Handelsregister · HRB 17250

Chronologischer Auszug

Kieswerk Kändler Beteiligungs GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kieswerk Kändler Beteiligungs GmbH

b)
Petershagen
Geschäftsanschrift:
Meßlinger Dorfstraße 12, 32469
Petershagen

c)
Die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der Kieswerk Kändler
Wietersheim GmbH & Co. KG, Petershagen
und der Kieswerk Lindhöpen GmbH & Co.
KG, Petershagen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Held, Otto-Wilhelm, Petershagen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2020 mit Änderung vom
23.07.2020.
a)
23.07.2020
Bunke
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (alt) jetzt § 3
(Dauer der Gesellschaft und Kündigung), § 4 (Stammkapital),
§ 5 (Geschäftsführer und deren Vertretungsmacht), § 7
(Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse),
§ 8 (Beschlussfassung, Stimmrecht), § 11
(Anteilsübertragung, Change-of-Control-Klausel), § 12
(Dauerhaft nicht erreichbare Mehrheiten) beschlossen. § 13
(Erbfolge) ist ersatzlos entfallen. Der Gesellschaftsvertrag
wurde duch § 7 a (Qualifizierte Mehrheiten), § 13 a
(Sonderrechte im Todesfall) und § 13 b (Andienungsrecht)
ergänzt.
a)
14.09.2020
Oesker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.