Handelsregister · HRB 270722

Registerinformationen

Kiesfördergesellschaft Kenzingen mbH · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kiesfördergesellschaft Kenzingen mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Kenzingen
Geschäftsanschrift
Industriestraße 1, 79258 Hartheim am Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 270722
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
22.02.2012
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Gewinnung von Kies und Sand im Trocken- und Naßbaggerbetrieb auf der Gemarkung Kenzingen im Gewann Haide entsprechend behördlicher Genehmigung

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Waltraud Eusterbrock

Schallstadt

Geschäftsführer(in)

Bernd Otto Kopf

Lahr

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1994 zuletzt geändert am 20.11.2002
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.07./26.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügen des § 15a (Regelung zur Änderung der §§ 13-15) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.06.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 29.04.2003
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 139 ff.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kies-, Sand- und wirtschaftlich förderungswürdigen sonstigen Gesteinsvorkommen auf dem der Gesellschaft zum Abbau zur Verfügung stehenden Gelände ausgebeutet sind, soweit die erforderliche behördliche Genehmigung dies zulässt, und die vorgeschriebenen Rekultivierungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.