Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Präsident, zwei Vizepräsidenten sowie bis zu zwei Beisitzer. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder einer der Vizepräsidenten vertreten den Verein gemeinsam. Daneben kann ein Geschäftsführer als besonderer Vertreter i.S.d. § 30 BGB bestellt werden, der den Verein auf dem Gebiet des Lizenzspielbetriebs in einem durch den Aufsichtsrat noch näher zu bestimmenden Bereich allein vertritt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Wolfgang Schwenke
Kiel
274
Steffen Schneekloth
Kiel
274
Olaf Rebbe
Kiel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2024-12-02
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