Übernahme von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Niebuhr
Gifhorn
Prokurist(in)
Christian Gamerschlag
Oberhausen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 15.08.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 735 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 17.10.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.06.1979 zuletzt geändert am 06.02.1996
Die Gesellschafterversammlung hat am 10.03.2010 die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Hierbei wurde insbesondere beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es dann von EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Weiterhin wurden im Rahmen der Neufassung des Gesellschaftsvertrages auch Änderungen in den §§ 1 (Firma, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr) sowie in 2 (Gegenstand des Unternehmens) und hiermit die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.