Handelsregister · HRA 10798
Chronologischer Auszug
Khana Khazana Lindau KG · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Khana Khazana Lindau KG b) Lindau (Bodensee) Geschäftsanschrift: In der Grub 30, 88131 Lindau (Bodensee) | a) Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Müller, Dennis, Wasserburg a. Inn, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kumar, Naresh, München, *XX.XX.XXXX | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Kumar, Naresh, München, *XX.XX.XXXX, Einlage: 510,00 EUR | a) 28.05.2020 Rybka |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.03.2023 (Az. IN 27/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. | a) 17.03.2023 Mahl | |||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 12.04.2023 (Az. IN 27/23) aufgehoben worden. | a) 21.04.2023 Mahl | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 03.01.2024 (Az. IN 427/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnungfällt auch die Einziehung von Außenständen. | a) 23.01.2024 Birkner | |||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.03.2024 (Az. IN 427/23) aufgehoben worden. | a) 14.03.2024 Birkner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.