Handelsregister · HRA 10798

Chronologischer Auszug

Khana Khazana Lindau KG · Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Khana Khazana Lindau KG

b)
Lindau (Bodensee)
Geschäftsanschrift:
In der Grub 30, 88131 Lindau (Bodensee)
a)
Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter
vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden,
vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter
gemeinsam oder ein persönlich haftender
Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Müller, Dennis, Wasserburg a. Inn, *XX.XX.XXXX
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Kumar, Naresh, München, *XX.XX.XXXX
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Kumar, Naresh, München, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 510,00 EUR
a)
28.05.2020
Rybka
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.03.2023 (Az. IN 27/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese
Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
a)
17.03.2023
Mahl
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 12.04.2023
(Az. IN 27/23) aufgehoben worden.
a)
21.04.2023
Mahl
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 03.01.2024 (Az. IN 427/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese
Anordnungfällt auch die Einziehung von Außenständen.
a)
23.01.2024
Birkner
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.03.2024
(Az. IN 427/23) aufgehoben worden.
a)
14.03.2024
Birkner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.