Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer sowie ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter ein stellvertretender Vorsitzender. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und ein eventuell gewählter stellvertretender Vorsitzender sind einzelvertretungsbefugt. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Klaus Heinecke
Berlin
274
Michael Noffz
Berlin
274
Guido Loleit
Berlin
274
Klaus Schulze
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2012-03-31
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