Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 30.08.2019.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge), 9 (Ordentliche Mitgliederversammlung) und 13 (Auflösung des Vereins, Mittelverwendung) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 3
Fall 2
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist als übernehmernder Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Karnevalsgesellschaft M-Einser 1956 e.V. Sitz in Kassel, Amtsgericht Kassel, VR 5560 verschmolzen.
Der Verein ist als übernehmernder Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Karnevalsgesellschaft Kassel-Süd e.V. Sitz in Kassel, Amtsgericht Kassel, VR 901 verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.