Handelsregister · PR 32

Chronologischer Auszug

Kfz-Sachverständige Dipl.-Ing. R. Senße und Partner · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kfz-Sachverständige Dipl.-Ing. R. Senße und Partner

b)
Berlin

c)
a) Die Erstellung von Schadensgutachten, Beweissicherungsgutachten, Technischen Gutachten,
Verkehrsgutachten, Wertgutachten und Gerichtsgutachten für Maschinen, Luft-, Wasser- und
Landfahrzeuge
b) die Durchführung von Unfallaufnahme- und Rekonstruktion
c) die Durchführung von Fahrzeugprüfungen- und
Abnahmen nach §§ 29, 19 Abs. 3, 47a StVZO sowie
aller weiteren Prüfungen und Abnahmen, für die entsprechende
Berechtigung besteht.
d) die Erstellung von Gutachten über den Verdienstausfall im gewerblichen Güter- und
Personenverkehr, die Durchführung von Beratungen
in den Bereichen Konstruktion, Produktion, Vertrieb,
Service sowie Betrieb und Umweltschutz von Maschinen, Luft-, Wasser- und Landfahrzeugen und in den in
den Punkten a) bis c) genannten Bereichen sowie die
Vornahme aller diesen Zweck fördernden Maßnahmen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland.
b)
Partner :
1.
Senße, Ralf, Kfz-Sachverständiger, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Partner :
2.
Pritzkow, René, Kfz-Sachverständiger, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Partnerschaft
a)
09.07.2004
Hübscher
b)
Tag der ersten Eintragung
10.03.1997

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.