Handelsregister · HRB 101189 früher Amtsgericht Hameln

Registerinformationen

Kewel Fenster GmbH · Amtsgericht Hannover

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kewel Fenster GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Springe
Geschäftsanschrift
Südfeldstraße 1, 31832 Springe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 101189 früher Amtsgericht Hameln
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
24.10.2023
Abrufstand
24.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Fenster- und Türelementen einschließlich deren Montage.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Yvonne Kewel

Springe

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Matthias Kewel

Springe

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
  • Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  • Tag der ersten Eintragung: 13.02.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.05.2006.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1988

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft und die Kewel & Kewel GbR haben am 12.12.2001 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Kewel Fenster GmbH verpflichtet sich entsprechend § 301 Aktiengesetz, ihren ganzen Gewinn an die Kewel & Kewel Verwaltungs GbR abzuführen. Gewinn ist der ganze Jahresüberschuss. Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von vertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen. Die Kewel & Kewel Verwaltungs GbR verpflichtet sich, jeden während der Vertragsdauer bei der Kewel Fenster GmbH entstehenden Jahresfehlbetrag entsprechend § 302 Abs. 1 und 3 Aktiengesetz auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Die Gesellschafter der Kewel Fenster GmbH und die Gesellschafter der Kewel & Kewel Verwaltungs GbR haben dem Gewinnabführungsvertrag am 12.12.2001 jeweils zugestimmt.
  • Der mit der Kewel & Kewel GbR am 12.12.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.12.2022 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2023 hat der Änderung zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.