Die Herstellung und der Vertrieb von Fenster- und Türelementen einschließlich deren Montage.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Yvonne Kewel
Springe
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Matthias Kewel
Springe
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 13.02.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.05.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1988
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft und die Kewel & Kewel GbR haben am 12.12.2001 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Kewel Fenster GmbH verpflichtet sich entsprechend § 301 Aktiengesetz, ihren ganzen Gewinn an die Kewel & Kewel Verwaltungs GbR abzuführen. Gewinn ist der ganze Jahresüberschuss. Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von vertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen. Die Kewel & Kewel Verwaltungs GbR verpflichtet sich, jeden während der Vertragsdauer bei der Kewel Fenster GmbH entstehenden Jahresfehlbetrag entsprechend § 302 Abs. 1 und 3 Aktiengesetz auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Die Gesellschafter der Kewel Fenster GmbH und die Gesellschafter der Kewel & Kewel Verwaltungs GbR haben dem Gewinnabführungsvertrag am 12.12.2001 jeweils zugestimmt.
Der mit der Kewel & Kewel GbR am 12.12.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.12.2022 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2023 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.