Betrieb einer Bauunternehmung für Hoch- und Tiefbau mit allen branchenüblichen Tätigkeiten; Beteiligung an allen Industrie- und Handelsunternehmen; jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Umlauf - und Anlagevermögens der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann andere Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und vertreten. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hubert August Kewe
Geeste
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Hubert Heinrich Kewe
Geeste
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Gesellschafter, die Geschäftsführer sind, sind als Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 36 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 23.12.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1381 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 28.08.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.12.1980 zuletzt geändert am 22.09.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Erwerb eigener Geschäftsanteile, Einziehung von Geschäftsanteilen, Vererbung von Geschäftsanteilen), § 11 (Güterstand) und § 12 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.