Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Komplementärin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer der Komplementärin sind von den Beschränkungen des § 181 BGB 2. Alternative befreit. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Kommanditgesellschaft, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
KEW Energiepark Nr. 2 Verwaltungs GmbH
Schwerin
Rechtsnachfolger(in)
Kirchliches EnergieWerk GmbH
Schwerin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.