(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihe Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Ge-nossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Kohaus
Münster
Vorstand
Tim Lieder
Herne
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.12.1927 zuletzt geändert am 14.08.2001
Die Generalversammlung vom 23.09.2008 hat eine Änderung der Satzung in §§ 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens),11 (Ausschließung eines Mitglieds),12 (Auseinandersetzung),13 (Rechte der Mitglieder),15 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen),16 (Pflichten der Mitglieder),19 (Nachschusspflicht),21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft),23 (Sorgfaltspflicht des Vorstands ,24 (Aufsichtsrat),25 (Aufgaben des Aufsichtsrats),27 (Sitzungen des Aufsichtsrats),30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung),31 (Mitgliederversammlung),32 (Einberufung der Mitgliederversammlung),40 (Gewinnverwendung) 43 (Prüfung) und 44 (Auflösung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.08.2018 hat die Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 31.08.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.01.1928 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 104 Amtsgericht Herne getreten. Freigegeben am 12.10.2004.
lfd. Nr. 4 von Amts wegen berichtigt
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.