Handelsregister · HRB 165205

Chronologischer Auszug

KETI BAU GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KETI BAU GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Siegfriedstraße 44, 12051 Berlin

c)
Die Durchführung von Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Abrissarbeiten und Fliesenlegerarbeiten.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Gashi, Fikret, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
30.01.2015
a)
24.02.2015
Dr. Kuhlmann
2b)
Geschäftsanschrift:
Großcreutzweg 8 a, 12353 Berlin
a)
30.03.2020
Kwade
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
03.05.2022 (AZ: 36k IN 1701/22)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
10.05.2022
Große
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 08.06.2022
(AZ: 36k IN 1701/22) aufgehoben.
a)
15.06.2022
Große

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.