Handelsregister · HRB 15880

Chronologischer Auszug

Kesselhaus Kulturproduktion GmbH · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kesselhaus Kulturproduktion GmbH

b)
Singwitz

c)
Betrieb eines Kultur-, Freizeit-, Sport- und
Kommunikationszentrums, die
gastronomische Bewirtung der Gäste, die
Durchführung von Kunst-, Musik-, Theaterund Tanzveranstaltungen.
36.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Bayn, Holger, Dipl.-Sozialarbeiter, Obergurig
Geschäftsführer:
Greiner-Bär, Andreas, Dipl.-Sozialarbeiter,
Bautzen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer
Schumann, Rüdiger, Kirschau
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.04.1996 zuletzt geändert am
25.10.2002
a)
17.12.2004
Schneider

b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.06.1998.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag Bl.
11 SB.
2b)
Geschäftsanschrift:
Industriestr. 4, 02692 Singwitz
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
22.09.2011
Mühle

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.