Handelsregister · HRB 21787

Chronologischer Auszug

Keskin Tief- und Straßenbau GmbH · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Keskin Tief- und Straßenbau GmbH

b)
Ahlen
Geschäftsanschrift:
Ostbredener Straße 28, 59229 Ahlen

c)
Gegenstand des Unternehmens ist der Tiefund Rohrleitungsbau.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Sezer, Memik, Ladbergen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Keskin, Hasan Can, Ahlen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2021

Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2023 und vom
17.04.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in
Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Ladbergen (bisher
Amtsgericht Steinfurt HRB 13394) nach Ahlen sowie die
Änderung der Firma beschlossen.

Des Weiteren wurde eine Änderung in Ziffer 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie weitere
Änderungen in Ziffer 3 und 4 beschlossen.
a)
10.05.2024
Pruß-Steinigeweg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.