Handelsregister · VR 50756

Chronologischer Auszug

Kerweborsch-Verein e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kerweborsch-Verein e.V.

b)
Gernsheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer, dem Schriftführer und den drei
Beisitzern.
Jeweils drei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit nicht mehr als 500,00 DEM belasten, sind sowohl der
erste Vorsitzende als auch der zweite Vorsitzende
bevollmächtigt. Für den Abschluss von
Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00
DEM belasten und für Dienstverträge braucht der
Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier
Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei
Beschlussunfähigkeit muss der erste Vorsitzende oder
der zweite Vorsitzende binnen drei Tage eine zweite
Sitzung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese
ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Vorstandsmitglieder beschlussfähig.

b)
erster Vorsitzender:
Wehrum, Alexander, Gernsheim
zweiter Vorsitzender:
Heppert, Hans-Jörg, Biebesheim
Geschäftsführerin:
Nolte, Andrea, Gernsheim
Schriftführer:
Petri, Florian, Gernsheim
Beisitzerin:
Bonifer, Stephanie, Riedstadt
Beisitzer:
Schmitt, Robert, Gernsheim
Beisitzerin:
Schäfer, Sandra, Biebesheim
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.09.1986 zuletzt geändert am 17.01.1992
a)
23.06.2006
Blochberger

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.11.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Blatt 60

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.