Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, bedarf es eines Beschlusses der sogenannten erweiterten Vorstandschaft. Bei Grundstücksverträgen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Adrian Koch
Kammerstein
Vorstand
Andreas Janich
Abenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.04.2004
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2020 hat die Änderung der §§ 3 Nr. 2 (Mitgliedschaft), 6 Nr. 1 (Jahresbeitrag) und 8 Nr.1a) (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.09.2004. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 20-23 SB;