Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Unternehmen, deren Gegenstand auf Produktion und Vertrieb von keramischen Fliesen und anderen keramischen Erzeugnissen gerichtet ist, insbesondere bei der Kerateam Produktion GmbH & Co. KG mit Sitz in Leisnig
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Gabriele Lietzbach
Sessenbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Guido Fischbach
Mutzschen/Wetteritz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Kristoffer Weinandy
Bad Camberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Liquidator(in)
Alexander Lakos
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.05.1995
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2021 mit Nachträgen vom 13.08.2021 und 26.08.2021 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Geschäftsführung und Vertretung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.07.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 11-16 SB.
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.08.2008 geändert durch §3 Ziffer 6 Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz (SächsGVBl. 2008 Seite 102) in Verbindung mit §1 Abs.2 Nr.2 Sächsisches Justizgesetz, §9 Nr.1 Sächsische Justizorganisationsverordnung; bisher Amtsgericht Leipzig, nunmehr Amtsgericht Chemnitz.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.
Die Gesellschaft wird durch Liquidatoren vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG.
Vertretungsbefugnis und Amtsbezeichnung berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG:
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 20.11.2023, AZ: 531 IN 6/23, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.