Der Handel mit Keramik, Naturstein und Sanitärprodukten und anderen Waren sowie die Übernahme der Tätigkeit als persönlich haftender Gesellschafter der KERAMIK-ORION AG & Co. KG, insbesondere unter dem eingetragenen Markennahmen KERAMIK UNION.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann die Mitglieder des Vorstands von den Bestimmungen des § 181 BGB (2. Alternative) befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kornelia Dürkop
Köln
Vorstand
Christian Göbel
Swisttal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.03.1996, später geändert
Die Hauptversammlung vom 19.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Neuss (bisher AG Neuss HRB 12460) nach Langenfeld beschlossen, desweiteren wurde die Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) geändert und vollständig neu gefasst.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 im Wege des Formwechsels in die KERAMIK UNION AG umgewandelt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.