Handelsregister · HRB 7059

Chronologischer Auszug

Keramik Manufaktur Dornbusch GmbH · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Keramik Manufaktur Dornbusch
GmbH

b)
Rheinsberg

c)
Herstellung von Keramik und artverwandten Produkten
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Naundorf, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX,
Rheinsberg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
03.09.2004
a)
25.04.2005
Brüske
b)
Tag der ersten Eintragung
16.11.2004

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Feldstraße 1, 16831 Rheinsberg
a)
30.09.2014
Kurel
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neuruppin vom
08.01.2024 (AZ: 15 IN 252/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
09.01.2024
Rensch
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neuruppin am
11.03.2024 (AZ: 15 IN 252/23) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Gesellschaft ist auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
14.03.2024
Rensch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.